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AKTUELLES
 

Vermittlungsausschuss tagte am 08.02.2012
Keine Lösung in Sicht.
Bürgerinitiativen aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein, der BUND und Greenpeace demonstrierten vor dem Bundesrat für ein CCS-Unterlassungsgesetz.




 



 



greenpeace veröffentlicht Gegenstudie zur Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburgs.


*** Erneuerbare Energien Potenziale in Brandenburg 2030 *** studieioeweepotenzialeundwertschoepfunginbb203.pdf [1.818 KB]





 

Energiestrategie 2030

Umfassende Informationen sind zu finden auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) unter:
http://www.mwe.brandenburg.de
- Wirtschaftsstandort Brandenburg
- Energieland Brandenburg
- Energiestrategie 2030

http://www.energie.brandenburg.de/media_fast/bb1.a.2865.de/Entwurf_ES-2030.pdf


STELLUNGNAHME DER BI vom 06.02.2012


Sehr geehrte Damen und Herren des Wirtschaftausschusses des Landes Brandenburg, sehr geehrter Herr Minister Christoffers,

im Anhang finden Sie unsere Stellungnahme zu dem von Ihnen vorgestellten Entwurf zur Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg mit der Bitte um Berücksichtigung.

Mit freundlichen Grüßen

BÜRGERINITIATIVE
GRÜNES TOR REHFELDE

Kathrin Krupski
Hanswerner Krause

stellungnahmebizurenergiestrategie2030.pdf [580 KB]


PRESSEMITTEILUNG:

Energiestrategie 2030: Bürgerinitiativen gegen CO2-Verpressung reichen Stellungnahme ein – Kritik an Braunkohlekurs und mangelnde Transparenz
In einer Stellungnahme erteilen die Bürgerinitiativen gegen die CO2-Verpressung dem Entwurf zur Energiestrategie 2030 der Brandenburger Landesregierung eine klare Absage. „Wir fordern die Landesregierung dringlichst auf, von dem von ihr favorisierten Weg der Vorrangstellung der Braunkohleverstromung abzulassen und kein neues Braunkohlekraftwerk und keine Neuaufschlüsse von Tagebauen zu planen und zu genehmigen“ heißt es in dem Papier, das die Bürgerinitiative „Grünes Tor Rehfelde“ stellvertretend für alle Bürgerinitiativen am Dienstag einreichte. Der Kern der Kritik ist, dass die Landesregierung Brandenburg in nicht ausreichendem Maße Alternativen gemäß Artikel 20a Grundgesetz* abgewogen hat, um die o.g. Konsequenzen zu vermeiden oder zu mindern, insbesondere die Betroffenheit von Menschen, Heimat und Kulturlandschaften.
So werde der geplante Neubau eines Kraftwerks und die Neuaufschlüsse von Tagebauen gravierende Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen haben. Dem massiven Ausstoß des Klimagases CO2 aus der Braunkohleverstromung mit dem höchst fragwürdigen und Besorgnis erregenden CCS-Verfahren zu begegnen, sei „keine zukunftsfähige Strategie sondern Irrsinn“ kritisierte Sylvia Wadewitz von der Bürgerinitiative „CO2ntra Endlager“ aus dem Oderbruch. Hier soll eine Energiepolitik aus dem letzten Jahrhundert mit einer risikobehafteten Technologie künstlich am Leben erhalten werden, ergänzt Ute Lein von der Bürgerinitiative „CO2-Endlager stoppen“ aus Beeskow.
Massive Kritik üben die Bürgerinitiativen auch an der Transparenz der Landesregierung. So habe die Regierung nur scheibchenweise die Unterlagen der Strategie auf öffentlichen Druck hin veröffentlicht, kritisieren die Bürgerinitiativen.
Auch sei das Vorhaben „CCS-Demonstrations-Kohlekraftwerk in Jänschwalde“ mit der Konsequenz CO2-Verpressung immer noch Bestandsteil der Energiestrategie trotz vollmundiger Absagen durch den Konzern Vattenfall. Einerseits wird den Menschen vor Ort weisgemacht, die CO2-Verpressung komme doch nicht und dann findet sich genau das abgesagte Vorhaben in der Energiestrategie des Landes wieder (Siehe Entwurf Energiestrategie 2030 - Maßnahmen Katalog Seite 33). Zudem stehen staatliche Projekte (siehe BRINE) aktuell bereit, den Untergrund für die Einlagerung des Klimagases in Ostbrandenburg zu erforschen, erklärt Ute Lein: „Die Regierung Platzeck (SPD) darf sich nicht über den enormen Mangel an Vertrauen wundern, wenn sie so unverfrorenen über die Köpfe der Bürger im Lande agiert.“




 

Veröffentlichung des Gutachten "Lärmfachliche Bewertung der Flugrouten für den Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg (BER)" vom Umweltbundesamt am 11.01.2012

In diesem Gutachten werden die An- und Abflugrouten der Fluglärmkommission und der Deutschen Flugsicherung GmbH unter die Lupe genommen und auch Alternativrouten aus Lärm- und Umwelttechnischer Sicht beurteilt.
Bei einer möglichen Alternative zur Müggelseeroute wird in der Tabelle 34 zur Lärmbelästigung auf Seite 129 (Anzahl der vom Fluglärm betroffenen Personen) u.a. auch Rehfelde aufgelistet.

Außerdem empfiehlt das Umweltbundesamt eine regelmäßige Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Wer sich für die vielen Details im Gutachten interessiert, kann sich diese unter:

http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/4209.pdf anschauen.


Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass die Publikation als Download auch unter:

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4209.html



Hier noch ein rbb-spezial vom 10.01.2012
http://www.rbb-online.de/rbbspezial/index.html




 

Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg

Wer sich für die Energie-Zukunft im Land Brandenburg interessiert, sollte sich unbedingt das gerade veröffentlichte Gundlagenpapier für die Erstellung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg durchlesen. Keine leichte Aufgabe, hat das Werk doch stattliche 132 Seiten, aber für Energieinteressierte ein unbedingtes MUSS. Abrufbar unter:

http://www.energie.brandenburg.de/media_fast/bb1.a.2865.de/Grundlagen_Energiestrategie_2030_Endbericht.pdf




 



 

DIE
BÜRGERINITIATIVE
GRÜNES TOR REHFELDE
ruft gemeinsam mit den Bürgerinitiativen aus Neutrebbin (MOL), Beeskow, Müllrose, Lindenberg, Schleswig-Holstein und der Altmark

am Samstag, den 17.09.2011
um 13 Uhr

zur Demonstration vor dem Roten Rathaus auf

Keine CO2 Endlager in Brandenburg und anderen Teilen Deutschlands

Kippt das CCS-Gesetz!





 

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid

Zum vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG, DS 17/5750) nehme ich wie folgt Stellung:
Es ist unverantwortlich, Carbon Capture and Storage (CCS) im industriellem Maßstab einzuführen. Die CCS-Richtlinie der Europäischen Union (2009/31/EG) enthält keine Verpflichtung zur Anwendung des fragwürdigen Verfahrens. Vielmehr räumt die EU ihren Mitgliedern ein, CCS für das eigene Hoheitsgebiet auszuschließen.
Mit dem KSpG wird die großflächige CO2-Ablagerung von bis zu 8 Millionen Tonnen jährlich (§2, Abs. 2) in Tiefengesteinsschichten ermöglicht. Diese Menge entspricht einem Vielfachen dessen, was in bisherigen Forschungsprojekten erprobt wurde. Ein Großteil der Probleme der CO2-Verpressung ist längst nicht geklärt. Wohin wird das Tiefensalzwasser verdrängt? Können geologische Störungen (Verwerfungen, alte Bohrlöcher) in den Verpressungsgebieten mit endgültiger Sicherheit ausgeschlossen werden? Welchen Einfluss hat der enorme Druck auf die Gesteinsschichten und können sich daraus seismische Aktivitäten oder zusätzliche Leckagen ergeben?
Prozessbedingt werden die CO2-Ströme etwa 5% Schadstoffe enthalten (Vgl.: §24 Abs. 1). Diese Verbindungen, Schwefel- und Stickoxide, Staub, aber auch Lösungsmittelreste, summieren sich bei 3 Millionen Tonnen pro Verpressungsstandort auf 150.000 Tonnen nicht spezifizierte Giftstoffe jährlich. Es lässt sich kaum vorhersagen, wie sich diese Gemische auf Leitungen, Abdichtungen und poröse Gesteinsschichten, auf das Ökosystem Boden, unterhalb landwirtschaftlicher Flächen und unter dem Grundwasser, auswirken.
CCS leistet keinen Beitrag zum Klimaschutz. Die CCS-Projekte in Deutschland dienen der Umgehung des CO2-Emissionshandels bei der Braunkohleverstromung. Dadurch soll diese antiquierte Form der Energiegewinnung – träge, ineffizient und umweltbelastend – ins 21. Jahrhundert verlängert werden. Mit Einführung von CCS wird der Wirkungsgrad der Kohlekraftwerke um 10% sinken. Zusätzlicher Energiebedarf für Abscheidung, Transport, Verdichtung und Verpressung würden den Ressourcenverbrauch um mindestens 30% steigern. Gleichzeitig muss garantiert sein, dass die CO2-Endlager für 1.000 Jahre dicht halten.
Dazu kommt, dass die Lagerformationen im Untergrund äußerst begrenzt sind. Daraus ergeben sich zwangsläufig Nutzungskonkurrenzen, etwa mit Erdwärme oder Druckluftspeichern. CCS bindet Forschungsgelder und behindert den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. CCS ist keine Brücke, sondern eine Sackgasse.
CCS dient nicht dem Allgemeinwohl, wie in §4 Abs. 5 vorausgesetzt wird, sondern den wirtschaftlichen Interessen von einigen wenigen Energiekonzernen. Außerdem ist es unverständlich, dass die Ewigkeitskosten für die Sicherung der Lager laut § 31 Abs. 1 nach nur 30 Jahren von der Allgemeinheit übernommen werden sollen.
Art. 20a des Grundgesetzes fordert uns auf, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für nachfolgende Generationen zu schützen. Nach meinem Verständnis verletzt die Einführung der CCS-Technologie diesen Grundsatz und deshalb werde ich gegen das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz stimmen.

Berlin, 06.07.2010

gez.
Hans-Georg von der Marwitz MdB

110706mdbmarwitzstellungsnahmeccsgesetz.pdf [63 KB]




 

BÜRGERINITIATIVE GRÜNES TOR REHFELDE







Sehr geehrter Herr von der Marwitz;

Ihre Mail unmittelbar nach der ersten Lesung des CCS-Gesetzes im Bundestag war herzerfrischend. Sie hat uns bestärkt, die Aktivitäten gegen die CSS-Technologie zu forcieren. So haben wir am 06.06.2011 eine Informationsveranstaltung zu CCS in Rehfelde durchgeführt, in der rege diskutiert wurde. An allen Ortseingängen mahnen gelbe Holzkreuze mit „CO2 – nein danke“.

Wir hoffen, dass Sie in Ihrer Fraktion nicht der Einzige sind, der seinem Gewissen und nicht dem Einheitsbrei seiner Partei folgt.

Für uns ist es unerträglich, befürchten zu müssen, dass für die Braunkohleverstromung wieder Bürger ihre angestammte Heimat verlieren sollen. Welches Elend wird hier Menschen aufgebürdet!
Hinzu kommen die Umweltschäden, die nachfolgenden Generationen hinterlassen werden.

Der § 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen zu schützen. Er publiziert diese Verpflichtung auch auf dem Deckblatt einer Broschüre des BMU zu Umweltthemen, die an Kinder und Erzieher gerichtet ist http://www.bmu.de/bildungsservice . Das ist sehr lobenswert.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat bereits in seiner „Stellungnahme April 2009 zum CCS-Gesetz“, Seiten 11-13 (siehe Anlage 1), angemahnt, den § 20a wegen wichtiger Aspekte zu beachten, und ist im Januar 2011 nochmals in einem Sondergutachten „Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung“ ausführlich für CCS auf den § 20a eingegangen (Siehe Anlage 2., insbesondere Seiten 51 und 52, Punkte 65 bis 67).
anlage12.pdf [531 KB]
Warum halten wir es für wichtig, gerade dies so herauszustellen?

Am 09.06.2011 hat die Bundeskanzlerin in ihrer Erklärung zum Atomausstieg und künftiger Energiepolitik u.a. (in Stichworten wiedergegeben), genannt:
„Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien 35 % betragen. Die fossilen Energieträger sollen ausgebaut werden.“

Wir verstehen diese „Energiewende“ so:
Die durch den Wegfall des Atomstroms entstandene Stromlücke soll nicht durch eine forcierte Steigerung der erneuerbaren Energien bis 2020 über 35 % (das ist der alte Wert, der auch für die Zielstellung „Atomlaufzeitverlängerung“ galt) und darüber hinaus geschlossen werden, vielmehr durch allgemein genannte fossile Stoffe. Diese wären nach herkömmlichem Sprachgebrauch Kohle, Erdöl und Erdgas. Der Energieeffizienzsteigerung wird kein Wert beigemessen.

Herr von der Marwitz, müssen wir noch mehr als bisher befürchten, dass die CCS-Technologie durchgepeitscht wird, um unter dem Deckmantel des Klimaschutzziels weiter Kohle zu verstromen?
Wäre es eine Überlegung wert, das CCS-Gesetz in Frage zu stellen, weil es dem „ § 20a“ nicht genügt?
Der Ansatz könnte darin liegen, dass der Staat verpflichtet ist, verträglichere Alternativen als CCS zu wählen, sofern sie zur Verfügung stehen. Dies sind unstrittig die erneuerbaren Energien vielfältiger Art und die Effizienzsteigerung beim Energieverbrauch. Die technischen erprobten Lösungen sind vorhanden, was bei CCS nicht der Fall ist. Sie sind außerdem im Gegensatz von CCS risikofrei. Weitere Argumente von unserer Seite hier zu nennen, würde den Rahmen dieses Schreibens sprengen, hier haben sich die Sachverständigen in dem Sondergutachten ausführlich und sachkundiger geäußert.

Am 06.06.2011 hatte einer unserer Mitstreiter die Gelegenheit, an einer Anhörung im Umweltausschuss als Gast teilzunehmen. Die Ausführungen der Gutachter haben uns darin bestärkt, dass CCS keine Zukunft haben darf. Von einigen lagen die Stellungnahmen schriftlich vor. Die Fragen der Abgeordneten waren sachgerecht und präzise. Wir werden auf jeden Fall auch das Protokoll noch einsehen, wenn uns die Möglichkeit gewährt wird.

Gemeinsam mit anderen Bürgerinitiativen haben wir heute einen offenen Brief an alle Bundestags-abgeordnete, die für die Einführung der CCS-Technologie sind, geschickt, damit diese ihren Standpunkt noch einmal überdenken können.

Wir freuen uns, dass Sie uns den Rücken stärken.

Mit freundlichen Grüßen

BÜRGERINITIATIVE GRÜNES TOR REHFELDE
Kathrin Krupski
Hanswerner Krause

Rehfelde, 5. Juli 2011